Sitzplan & Reservierung Prunksitzung
Hier finden Sie unseren aktuellen Sitzplan, sowie die Möglichkeit unkompliziert über unser Reservierungsformular Ihre Karten für die Prunksitzung vorzubestellen.
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Weiterlesen WeiterlesenHier finden Sie sämtliche Informationen rund um den Karnevalsumzug in Remagen, sowie die Möglichkeit unkompliziert über unser Ameldungsformular Ihre Teilnahme anzufragen.
Weiterlesen WeiterlesenDie KG Narrenzunft wurde am 23. Februar 1933 – dem Weiberdonnerstag – von einigen Mitgliedern des sog. „Schnäuzerclubs“ gegründet. Diesen Herren sind wir heute noch dankbar und blicken voller Stolz auf eine fast 90-jährige Vereinsgeschichte zurück.
„Die Zunft hat den Zweck und den Sinn, die Geselligkeit, den echt fröhlichen rheinischen Humor, unseren uralten Karneval zu hegen und zu pflegen, die Liebe zur Heimat, die Treue zum Volke zu beleben, Gemütlichkeit und Geselligkeit innerhalb und außerhalb der Zunft aufrecht zu erhalten und den Bürgern in einigen schönen gemütlichen Stunden die Sorgen des Alltags vergessen zu lassen, allen wohl und niemand weh zu tun“.
Diesem Grundsatz fühlen wir uns dem Kern nach auch heute noch verpflichtet, auch wenn sich unser Vereinszweck und der Sprachgebrauch weiterentwickelt und an die heutige Zeit angepasst haben.
Der Tradition verbunden sein heißt aber nicht, altmodisch oder „verstaubt“ zu sein. Die KG Narrenzunft ist ein junggebliebener Verein, dessen Strukturen an die aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen eines modernen Vereinsmanagements angepasst wurden.
Heute besteht der Verein aus 6 aktiven Abteilungen mit einer weitestgehenden Souveränität im Rahmen der Satzung. Dies gewährleistet ein aktives Vereinsleben mit knapp 200 Mitgliedern, die sich in unserer Gesellschaft stets für den Erhalt und Fortbestand von Tradition und Karnevalsbrauchtum einsetzen.
Lernen Sie uns und unseren Verein kennen – durch unsere Homepage oder noch besser, indem Sie bei uns mitmachen.
Darüber hinaus würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unsere Arbeit der Förderung des Brauchtums Karneval unterstützen möchten.
Wolfgang Reisdorff
Wolfgang machte seine ersten karnevalistischen Schritte bereits vor über 50 Jahren beim Spielmannszug Rheinklänge.
Unsere KG verstärkt er nun auch schon seit 25 Jahren und übernahm als Elferrat oft Verantwortung im Vorstand, sei es als Schatzmeister, Prinzensucher oder in den Jahren 2004 bis 2010 als 1. Vorsitzender.
Obwohl er sich eigentlich in die ruhigeren Reihen des Senats zurückgezogen hatte, sind wir froh, dass er bereit ist, den Verein noch einmal als 1. Vorsitzender zu leiten.
Mehrfach unterstützte Wolfgang unsere Tollitäten im Hofstaat. 2002 war er selbst gefeierter Prinz von Remagen und übernahm 2020 das Amt des Bauern im Remagener Dreigestirn.
Damit die Reihen der Tollitäten fortgeführt werden, setzt er sich als langjähriger Prinzensucher stark dafür ein, jedes Jahr eine Tollität und Kindertollität für die KG zu finden.
Werner Efferz
Auch Werner begann seine karnevalistische Laufbahn vor über 50 Jahren beim Spielmannszug Rheinklänge und trat ebenfalls vor 25 Jahren in den Elferrat der KG Narrenzunft ein. Viele Jahre lang sorgte er dort dafür, dass bei unseren Veranstaltungen die Getränke nicht ausgingen.
2002 unterstützte er als Säckelmeister die Tollitäten, bevor er selbst 2020 gefeierter Prinz im Dreigestirn wurde.
Ein Jahr lang genoss Werner die „Ruhe“ im Senat, bevor er 2023 das Amt des 2. Vorsitzenden und Leiter des Festkomitees übernahm. Er ist damit für die Organisation und Durchführung aller Veranstaltungen der KG Narrenzunft zuständig.
Katharina Brechtken
Katha trat 2019 in die Prinzengarde der KG Narrenzunft ein. Ihre ersten karnevalistischen Gehversuche hat sie aber schon als Kind bei den „Wölle Pänz“ in Oberwinter unternommen.
Bereits 2020 schnupperte sie drei Jahre als Stellv. Schriftführerin Vorstandsluft und diente als Feldberichterstatter und seit 2024 als Gardesprecherin Ihrer Abteilung der Prinzengarde.
Ende 2023 hat sie dann das Amt der Schatzmeisterin übernommen. Als Herrin über unsere Finanzen betreut sie nicht nur unsere Konten, sie ist auch für die Vertragsabschlüsse zuständig und hält den Kontakt zu unserer Steuerberaterin und unseren Sponsoren.
Zudem betreut Katha die Online-Werbung auf den Seiten der KG in den Sozialen Medien.
Horst Frechen | ELFERRATSSPRECHER |
Werner Efferz | LEITER FESTKOMITEE |
Joachim Press | KOMMANDANT PRINZENGARDE |
Hermann Efferz | SENATSPRÄSIDENT |
Tobias Sulzer | LEITER MAGIC DANCERS |
Leon-Marcel Klein | LEITER KINDER- & JUGENDKOMITEE |
Sigrid Mücke | LEITERIN DAMENKOMITEE |
Ingrid Efferz
Ingrid ist erst seit 2020 Mitglied der KG Narrenzunft, stand aber bereits im Alter von 4 Jahren als Mariechen der „Textilesier“ auf der Bühne.
Seitdem ist sie dem Karneval treu geblieben, später u.a. als Trainerin der „Rheinklänge-Mäuse“ und des Männerballetts „Traumschwänchen“, als „Rico Magus“ in der Bütt und als langjähriges Vorstandsmitglied der Möhnegesellschaft Remagen – dort zuletzt 6 Jahre als Obermöhn.
Im Jahr 1999 war Ingrid gemeinsam mit ihrem Mann Hermann Prinzenpaar der Stadt Remagen, seit 2009 leitet sie das alljährliche Exprinzentreffen.
Für ihre Verdienste um den rheinischen Karneval wurde sie 2014 mit der Ehrennadel in Gold durch die RKK Rheinische Karnevals Korporationen e.V. sowie 2015 mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.
Als Schriftführerin ist sie in der KG für alles zuständig, was aufs Papier gebracht werden soll, so auch unsere regelmäßige Vereinsinfo „Wat jibbet Neues?“.
Zudem unterstützt sie das Festkomitee als Geschäftsführerin.
Ihre uniformierte Heimat hat Ingrid im Damenkomitee.
Corinna Schilling
Der Weg ihrer karnevalistischen Karriere führte Corinna von der Re-Top-Band Remagen über den KC Jecke Goten in Bonn-Bad Godesberg und den Twirling Sticks Remagen bereits im Jahr 2004 zur Prinzengarde der KG Narrenzunft.
Zudem ist Corinna Gründungsmitglied unseres Damenkomitees.
Als Prinzessin Corinna I. regierte sie 2014 die Remagener Narrenschar.
Mutig hat Corinna im Jahr 2020 das Amt der ersten weiblichen Sitzungspräsidentin in der Geschichte der KG Narrenzunft übernommen.
Sie ist damit zuständig für die komplette Programmgestaltung sowie den Ablauf von Proklamation, Prunksitzung und Pänz Parade.
Jasser Bayyari
Vor gut 10 Jahren nahm Jasser zum ersten Mal am Karnevalszug teil – in unserer Nachbarstadt Sinzig.
Ansonsten war er eher im Fußball als im Karneval aktiv.
Das änderte sich erst 2021, denn seitdem verstärkt er die Reihen unseres Elferrats.
Noch jung an Jahren und relativ neu im Verein war er trotzdem bereit, Verantwortung zu übernehmen und unsere Schatzmeisterin zu unterstützen.
Ramona Bögeholz
Text folgt.
Sigrid Mücke
Sigrid ist noch nicht lange Mitglied in der KG, bringt aber eine Menge karnevalistische Erfahrung mit.
Begonnen hat sie schon 1986 als Begleitung der „Roode Stümpche“ der Prinzengarde Meckenheim.
Lange Jahre war sie zudem in der KG Ringener Wendböggele aktiv – dort 2009 sogar als Prinzessin und 2012 gemeinsam mit ihrem Mann Alfred als gefeiertes Prinzenpaar.
Zudem leitete sie von 2015 – 2017 die Geschicke des Vereins als 1. Vorsitzende.
In der KG Narrenzunft bekleidet sie seit Ende 2023 das Amt der Stellv. Sitzungspräsidentin. Sie engagiert sich zum im Festkomitee und ist Gründungsmitglied sowie Präsidentin unseres Damenkomitees.
Martin I. Clemens
Hugo Ries
Karl Mumm
Josef I. Lay
Karl Holtz
Toni Faßbender
Karl I. Holtz
Ludwig Hillen
Toni Faßbender
Gustav I. Berger
Hugo Ries
Karl Mumm
Alfred I. Hoenen
Karl Schäfer
Willi Aßmann
Karl II. Schäfer
Paul Rosen
Heinrich Leicher
Franz I. Klein
Karl Schäfer
Theo Sundheimer
Egon I. Caracciola
Karl Holtz
Peter Nonn
Franz II. Hesseler
Emmerich Hallerbach
Theo Sundheimer
Karl III. Ries
Theo Sundheimer
Christian Huckemann
Paul I. Roosen
Josef Krey
Peter Berhausen
Heinrich I. Leicher
Heinz Müller
Theo Sundheimer
Josef II. Odenkirchen
Änni I. Odenkirchen
Karl Holtz
Gerhard Junk
Heinz I. Müller
Benno Labus
Klaus Wassong
Willi I. Kleebach
Annette I. Kühr
Karl Holtz
Gerhard Junk
Hans I. Meyer
Irmgard I. Meyer
Ernst Wolter
Franz-Josef Balas
Richard I. Wenz
Hildegard I. Wenz
Hennes Schladt
Reinhold Esch
Hans II. Schladt
Carola I. Schladt
Heinrich Nonn
Fritz Beck
Hubert I. Rothbrust
Willi Sablowski
Heinrich Humpert
Willi II. Sablowski
Ernst Wolter
Karl Ries
Wolfgang I. Hattenhauer
Bärbel I. Hattenhauer
Karl Paul
Mario Schumacher
Berthold I. Schmitz
Margot I. Schmitz
Fritz Alfter
Rudi Ockenfels
Rainer I. Lellmann
Klaus Wassong
Ewald Farr
Heinz II. Schüller
Herta I. Schüller
Heinrich Nonn
Max Schmickler
Willi III. Pax
Uschi I. Pax
Fritz Alfter
Hans Meyer
Alfons I. Pütz
Wilma I. Pütz
Holger Smaritschnik
Paul Sturm
Otto I. Neubeck
Karin I. Neubeck
Werner Reiff
Paul Alfter
Wolfgang II. Meerstein
Dr. Adolf Klöckner
Erwin Beyer
Heinz III. Diehl
Karin II. Diehl
Rudi Ockenfels
Willy Humpert jr.
Holger I. Smaritschnik
Evie I. Smaritschnik
Kurt Mittnacht
Otto Neubeck
Rudi I. Ockenfels
Gisela I. Ockenfels
Karl-Heinz Ranfft
Hermann Faßbender
Jürgen I. Gemein
Rotraud I. Gemein
Holger Smaritschnik
Berthold Schmitz
Mathias I. Röhrig
Eva I. Röhrig
Eduard Krahe
Karl Wolf
Detlef I. Griesbach
Jan Aker
Otto Lembke
Günther I. Braun
Rosemarie I. Braun
Jürgen Tiede
Willi Allmang
Oswald I. Diwo
Annelore I. Diwo
Carl Dreesbach
Hans Janschekowitz
Hermann I. Faßbender
Marlene I. Faßbender
Rudi Ockenfels
Jürgen Schubert
Günter II. Schorn
Heinz Weißenfels
Johannes Janssen
Adi I. Traub
Annelotte I. Traub
Günther Chatenay
Georg Odenthal
Richard II. Heimer
Heinz Müller
Josef Gemein
Heinz IV. Weißenfels
Eva II. Weißenfels
Günter Schorn
Johannes Janssen
Eduard I. Krahe
Doris I. Krahe
Arno Wagner
Hans-Josef Möhren
Jürgen II. Müller
Angelika I. Müller
Bernhard Götten
Johannes Welter
Udo I. Diehl
Maria I. Carl
Hermann Faßbender
Manfred Kotz
Jürgen III. Henkel
Patrik I. Efferz
Christel I. Henkel
Melanie I. von Häfen
Walter Pieper
Thomas Wickord
Axel I. Bergow
René I. Müller
Renate I. Bergow
Nina I. Cremer
Georg Strang
Rainer Beyer
Josef III. Unger
Alexander I. Lembke
Gaby I. Unger
Nadine I. Humpert
Wilbert Kremer
Michael Wessel
Josef III. Unger
Alexander I. Lembke
Nadine I. Humpert
Wilbert Kremer
Uwe Bodenstein
Bernhard I. Götten
Dominique I. Wahl
Marianne I. Götten
Ute I. Berger
Martin Tillmann
Jürgen Müller
Jochen I. Drews
Dominik I. Gansen
Gaby II. Drews
Sylvia I. Sieg
Willi Pax
Johannes Welter
Werner I. Schopp
Sula I. Schopp
Caroline I. Werf
Jürgen Gemein
Josef Gemein
Siggi I. Jokiel
Sascha I. Greiner
Iris I. Jokiel
Carolin I. Schäfer
Guido Bögeholz
Christoph Bögeholz
Michael I. Heinen
Florian I. Wahl
Kai I. Feldner
Linda I. Heinen
Katharina I. Gemein
Corina I. Lohmer
Rolf Schlepp
Peter Filla
Dieter I. Greiner
Hendrik I. Orth
Kenny I. Heydecke
Jacqueline I. Breuer
Annette I. Reuter
Josefine I. Unger
Hermann II. Efferz
Ingrid I. Efferz
Holger Scheil
Klaus-Jürgen Alfter
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten dieser Satzung der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form und die Form für das dritte Geschlecht sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
1.1 Der Verein trägt den Namen:
Große Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen von 1933 e. V. ( Kurzform: KG Narrenzunft)
1.2 Der Sitz der KG Narrenzunft ist Remagen.
1.3 Die KG Narrenzunft hat die Rechtsform eines gemeinnützigen und eingetragenen Vereins (e.V.) und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Registernummer VR 10866 eingetragen; der Ersteintrag erfolgte am 14. März 1977 unter VR 866.
1.4 Das Wirtschaftsjahr der KG Narrenzunft erstreckt sich vom 01. April bis 31. März.
1.5 Die KG Narrenzunft kann zur Erfüllung des Vereinszwecks Mitglied in entsprechenden Vereinen, Verbänden und Organisationen werden oder mit ihnen kooperieren.
2.1 Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung des traditionellen Brauchtums, insbesondere die Erhaltung, Pflege und Förderung des rheinischen Karnevals und des karnevalistischen Tanzsports sowie die Gestaltung des kernstädtischen Remagener Karnevals, zum Wohle der Allgemeinheit.
2.2 Der Vereinszweck wird insbesondere durch die folgenden Aufgaben verwirklicht:
2.2.1 die Durchführung von Karnevalssitzungen und Karnevalsumzügen, dazu gehören auch Veranstaltungen im Rahmen der Völkerverständigung, sofern diese mit dem karnevalistischen Brauchtum im Einklang stehen,
2.2.2 die Durchführung von karnevalistischen Garde- und Showtanzveranstaltungen,
2.2.3 die verbindliche Suche, Vorstellung, Proklamation, Unterstützung und Verabschiedung der kernstädtischen Karnevalstollitäten sowie der Kinder- und Jugendtollitäten,
2.2.4 die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Zuschüsse aus öffentlichen Kassen.
2.3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der gesetzlichen Abgabenordnung.
2.3.1 Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.3.2 Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
2.3.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
2.3.4 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.3.5 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
2.3.6 Die bestehende Gemeinnützigkeit des Vereins ist unter der eingetragenen Steuernummer 01/660/11649 anerkannt.
2.4 Der Verein steht für die multikulturelle Gesellschaft und befürwortet deren Anerkennung. Zentrale Leitlinie ihres Handelns ist die daraus resultierende soziale, politische und gesellschaftliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, kultureller und sozialer Herkunft, Sprache, Beeinträchtigung, sexueller Identität und Weltanschauung, soweit die jeweilige Person die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als verbindliche Handlungsmaxime anerkennt.
3.1 Die Untergliederung der KG Narrenzunft in souveräne Abteilungen verwirklicht das Zunftwesen, welches die KG Narrenzunft in ihrem Gründungsnamen trägt und ermöglicht den Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks flexibel zu organisieren. Jedes Abteilungsmitglied ist verpflichtend Mitglied der KG Narrenzunft.
3.2 Abteilungen sind grundsätzlich nicht rechtsfähig oder autonom, dürfen sich aber geregelt selbstverwalten und auf ihren Abteilungsversammlungen abteilungsinterne Organe (z.B. Abteilungsleiter, Abteilungskassierer oder Abteilungsschriftführer, etc.) wählen.
3.3 Abteilungen führen eine eigene Abteilungskasse über ein eigenes Guthabenkonto welches der Abteilung vom Geschäftsführenden Vorstand als Unterkonto der Hauptkasse der KG Narrenzunft bei einer der Hausbanken des Vereins eingerichtet wird. Das Führen weiterer Kassen (Sparbücher, Bankkonten sowie nichtlimitierte Bar- oder Handkassen etc.) ist untersagt.
3.4 Die Selbstverwaltung der Abteilungen bedeutet nicht, dass die Abteilungen einem Verein gleichgestellt sind und entsprechend handeln können; im Zweifelsfall unterliegen die Abteilungen immer der Leitung durch den Geschäftsführenden Vorstand.
3.5 Die Selbstverwaltung der Abteilungen geht mit einer regelmäßigen Rechenschafts- und Auskunftspflicht gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand einher.
3.6 Abteilungen geben sich jeweils eine eigene Innenordnung die in Übereinstimmung mit der Satzung und der Vereinsordnung stehen muss. Die Innenordnungen der Abteilungen sind Bestandteile der Vereinsordnung und ergänzen diese.
3.7 Abteilungen können kein Vermögen erwerben. Alles was die Abteilungen besitzen bzw. einnehmen bleibt Eigentum der KG Narrenzunft; die Abteilungen verwalten somit jeweils einen Teil des Besitzes der KG Narrenzunft.
3.8 Abteilungsleiter können vom Gesetzlichen Vorstand (BGB) mit einer Handlungsvollmacht als besondere Vertreter (Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB) eingesetzt werden und haben somit für alle Geschäfte, die gewöhnlich bei der Abteilung anfallen, Vertretungsmacht für die KG Narrenzunft. Der gesetzliche Vorstand kann diese Handlungsvollmacht jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen.
3.8.1 Die Inkraftsetzung der Handlungsvollmacht bedingt der Zustimmung des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Schatzmeisters (gesetzlicher Vorstand).
3.9 Die Weisungsbefugnis der Abteilungsleitung bezieht sich nur auf die Abteilungsmitglieder.
3.10 Weiteres regelt eine wirksame Abteilungsordnung und Finanzordnung als Unterordnungen der Vereinsordnung.
4.1 Die KG Narrenzunft hat nachfolgende Mitglieder:
4.1.1 Aktive Mitglieder,
4.1.2 Inaktive Mitglieder,
4.1.3 Fördernde Mitglieder,
4.1.4 Ehrenmitglieder.
4.2 Aktives Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 3. Lebensjahr werden, die der KG Narrenzunft angehören will, um aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitzuwirken.
4.2.1 Aktive Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit ihrer Arbeitskraft und ihren Ideen im Verein so gut wie möglich aktiv mitwirken und insbesondere an den nach außen und innen gerichteten Vereinsveranstaltungen teilnehmen.
4.3 Inaktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die der KG Narrenzunft angehören will ohne aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitzuwirken.
4.3.1 Inaktive Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und auf die Teilnahme an Mitgliederversammlungen beschränken. Sie nehmen aktiv nicht an den nach außen gerichteten Vereinsbetätigungen teil; das schließt jedoch eine interne Betätigung im Verein nicht aus.
4.4 Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr oder juristische Person werden, die der KG Narrenzunft angehören will, um die Ziele und den Zweck des Vereins zu fördern und zu unterstützen.
4.4.1 Fördernde Mitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Verein durch regelmäßige oder unregelmäßige Beiträge in Form von Geld, Sach- oder Dienstleistungen unterstützen. Sie nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil, haben gegenüber dem Verein regelmäßig keine Rechte und Pflichten und unterliegen nicht der Vereinsgewalt.
4.5 Ehrenmitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden, die sich in besonderer Weise um die KG Narrenzunft verdient gemacht hat.
4.5.1 Ehrenmitglieder zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich im Verein durch besondere Verdienste oder langjährige Mitgliedschaft Sonderrechte erworben haben. Ehrenmitglieder können beitragsfrei gestellt werden und haben freien Eintritt zu Vereinsveranstaltungen.
4.5.2 Für die Berufung eines Ehrenmitglieds gelten die Regeln zur Aufnahme in den Ehrenrat gemäß § 13 der Satzung.
5.1 | Die Mitgliedschaft ist durch den Antragsteller schriftlich per Aufnahmeformular zu beantragen. |
5.1.1 | Die Mitgliedschaft in einer Abteilung bedingt der vorherigen Zustimmung der Abteilung. | |
5.1.2 | Der Geschäftsführende Vorstand ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung über den Mitgliedsantrag zu entscheiden. Eine etwaige Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft muss gegenüber dem Antragsteller nicht begründet werden. |
5.2 | Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, können nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab dem vollendeten 3. Lebensjahr aktives Mitglied werden. |
5.3 | Jedes Mitglied erhält bei Eintritt in die KG Narrenzunft deren Satzung und Vereinsordnung, um sich mit den darin getroffenen Regelungen vertraut zu machen. Satzung und Vereinsordnung werden zudem im Dateiformat als Download im Mitgliederbereich der Homepage der KG Narrenzunft zur Verfügung gestellt. |
5.4 | Jedes Mitglied der KG Narrenzunft hat in der Mitgliederversammlung je nach Lebensalter und Mitgliedsform ein Teilnahme,- Rede-, Antrags- und Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht. |
5.4.1 | Das Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht können alle Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 7. Lebensjahr vollendet haben. | |
5.4.2 | Das aktive Stimmrecht können alle aktiven und inaktiven Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Mitglieder zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihr Stimmrecht selbst aus. | |
5.4.3 | Das passive Stimmrecht können alle Mitglieder der KG Narrenzunft ausüben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
5.5 | Ein Wechsel der Mitgliedsform (z.B. von aktiv auf inaktiv) ist auf schriftlichen Antrag zum Ablauf eines Geschäftsjahres möglich, sofern der Geschäftsführende Vorstand dem nicht widerspricht. |
6.1 | Die Mitgliedschaft in der KG Narrenzunft endet durch freiwilligen Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss, Tod oder Auflösung der KG Narrenzunft. |
6.2 | Der freiwillige Austritt aus der KG Narrenzunft kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und muss dem Geschäftsführenden Vorstand mindestens drei Wochen vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich mitgeteilt werden. |
6.3 | Ein Mitglied kann durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederliste der KG Narrenzunft gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages oder der Erfüllung sonstiger finanzieller Verpflichtungen gegenüber der KG Narrenzunft im Rückstand ist. |
6.3.1 | Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Versendung des zweiten Mahnschreibens ein Monat verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen oder die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt sind. | |
6.3.2 | Die Streichung von der Mitgliederliste der KG Narrenzunft ist dem Mitglied mitzuteilen. |
6.4 | Ein Mitglied kann durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes aus der KG Narrenzunft ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat. |
6.4.1 | Ausschlussgründe sind insbesondere, |
6.4.1.1 | grobe Verstöße gegen die Regelwerke und Beschlüsse des Vereins, | ||
6.4.1.2 | die Schädigung des Ansehens der KG Narrenzunft, | ||
6.4.1.3 | eine strafrechtlich rechtskräftige Verurteilung. |
6.4.2 | Ein Vereinsausschluss bedingt vor der Beschlussfassung durch den Geschäftsführenden Vorstand ein Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss der KG Narrenzunft. | |
6.4.3 | Die Inkraftsetzung des Beschlusses durch den Geschäftsführenden Vorstand bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Gegen den Beschluss des Gesamtvorstandes können die betroffenen Parteien Berufung bei der Mitgliederversammlung einlegen. | |
6.4.4 | Weiteres regelt eine wirksame Ehrenordnung als Unterordnung der Vereinsordnung. |
6.5 | Ein Mitglied kann durch Beschluss der Abteilung der das Mitglied angehört aus der Abteilung ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Abteilungsinteressen gröblich verstoßen hat. |
6.5.1 | Ausschlussgründe sind insbesondere, |
6.5.1.1 | grobe Verstöße gegen die Regelwerke und Beschlüsse der Abteilung, | ||
6.5.1.2 | die Schädigung des Ansehens der Abteilung, | ||
6.5.1.3 | eine strafrechtlich rechtskräftige Verurteilung. |
6.6 | Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an die KG Narrenzunft; insbesondere gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Zudem sind von dem ausscheidenden Mitglied sämtliches Vereinseigentum welches sich in seinem Besitz befindet umgehend und in einwandfreiem Zustand an die KG Narrenzunft zurückzugeben; insbesondere offene Beiträge sind auszugleichen. |
7.1 | Die Mittel zur Erfüllung des Vereinszweckes werden aufgebracht durch: |
7.1.1 | ordentliche Jahresbeiträge (Mitgliedsbeiträge), | |
7.1.2 | außerordentliche Sonderbeiträge (Umlagen), | |
7.1.3 | Zuwendungen und Spenden, | |
7.1.4 | Zuschüsse und Fördermittel, | |
7.1.5 | Einnahmen aus Veranstaltungen. |
7.2 | Die KG Narrenzunft ist berechtigt von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge und Umlagen zu erheben. |
7.2.1 | Der Geschäftsführende Vorstand ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung die Höhe dieser Mitgliedsbeiträge und Umlagen festzusetzen. | |
7.2.2 | Die Inkraftsetzung des Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes und der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. |
7.3 | Die Abteilungen der KG Narrenzunft sind berechtigt von ihren Abteilungsmitgliedern zusätzliche Umlagen zu erheben. |
7.3.1 | Die Abteilungsleitung ist dazu berechtigt, per Beschlussfassung die Höhe dieser Umlagen festzusetzen. | |
7.3.2 | Die Inkraftsetzung des Beschlusses zur Festsetzung bedingt der Zustimmung der Abteilungsversammlung. |
7.4 | Weiteres regelt eine wirksame Beitragsordnung als Unterordnung der Vereinsordnung. |
8.1 | Die Organe der KG Narrenzunft sind: |
8.1.1 | der Geschäftsführende Vorstand mitsamt dem Gesetzlichen Vorstand, | |
8.1.2 | der Gesamtvorstand, | |
8.1.3 | die Mitgliederversammlung. |
9.1 | Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus: |
9.1.1 | dem Gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB, |
9.1.1.1 | dem 1. Vorsitzenden, | ||
9.1.1.2 | dem 2. Vorsitzenden, | ||
9.1.1.3 | dem Schatzmeister. |
Dem Gesetzlichen Vorstand obliegt alleinig die gerichtliche und außergerichtliche (rechtsgeschäftliche) Vertretung der KG Narrenzunft; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. | ||
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder können den Verein nur gemeinsam vertreten. |
9.1.2 | dem Schriftführer, | |
9.1.3 | dem Sitzungspräsidenten. |
9.2 | Dem Geschäftsführenden Vorstand obliegt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Geschäftsführung der KG Narrenzunft. |
9.3 | Die Vorstandsmitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes müssen Mitglieder der KG Narrenzunft sein und werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; Wiederwahlen sind möglich. |
9.4 | Der Geschäftsführende Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so übernimmt vorrangig sein Stellvertreter die vakante Vorstandsposition. Fehlt dieser Stellvertreter, kann der Geschäftsführende Vorstand für maximal zwei vakante Vorstandspositionen, bis zur nächsten Mitgliederversammlung für die aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieder, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder aus der Mitgliedschaft kooptieren. |
9.5 | Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Abteilungen zu bilden und aufzulösen. |
9.5.1 | Durch die Auflösung einer Abteilung bleibt die Vereinsmitgliedschaft der Abteilungsmitglieder unberührt. | |
9.5.2 | Die Inkraftsetzung des Beschlusses zur Bildung und Auflösung einer Abteilung bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes und der Mitgliederversammlung. |
9.6 | Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Arbeitskreise und Ausschüsse zu bilden und aufzulösen. |
9.6.1 | Arbeitskreise und Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnisse und sind nur beratend tätig. | |
9.6.2 | Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses zur Bildung und Auflösung eines Arbeitskreises und Ausschusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes. |
9.7 | Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung eine Vereinsordnung zu erlassen, zu ändern oder neuzufassen. |
9.7.1 | Die Vereinsordnung ist gegenüber der Satzung nachrangig, nicht Bestandteil der Satzung und darf auch nicht im Widerspruch zu ihr stehen. | |
9.7.2 | Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes. |
9.8 | Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt Satzungsänderungen durchzuführen, die vom zuständigen Amtsgericht als Voraussetzung zur Eintragung oder vom Finanzamt zur Erlangung bzw. dem Erhalt der Gemeinnützigkeit gefordert werden. |
9.8.1 | Die Änderungen dürfen ausschließlich den geforderten Bedingungen des Amtsgerichts und des Finanzamts entsprechen. | |
9.8.2 | Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der einstimmigen Zustimmung des Gesamtvorstandes und muss der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben werden. |
9.9 | Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, per Beschlussfassung Vereinsmitglieder Beitragsfrei zu stellen. |
9.9.1 | Eine Beitragsfreistellung kann Ehrenmitgliedern auf Grund ihrer besonderen Verdienste unbefristet und Mitgliedern in Notlagen oder wegen besonderer Funktionen befristet gewährt werden. | |
9.9.2 | Die Inkraftsetzung des jeweiligen Beschlusses bedingt der Zustimmung des Gesamtvorstandes. |
9.10 | Der Geschäftsführende Vorstand hat das Recht Aufgaben zu delegieren. |
9.11 | Der Geschäftsführende Vorstand hat das Recht zum Zwecke der Beratung Gäste zu Vorstandssitzungen einzuladen; diese haben kein Stimmrecht. |
9.12 | Der Geschäftsführende Vorstand muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder des Vorstandes dies schriftlich und unter Angabe der Gründe verlangen. |
9.13 | Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. |
9.14 | Der Geschäftsführende Vorstand ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vorstände beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein Mitglied des Gesetzlichen Vorstandes anwesend ist. |
9.15 | Weiteres regelt eine wirksame Geschäftsordnung als Unterordnung der Vereinsordnung. |
10.1 Der Gesamtvorstand besteht aus:
10.1.1 dem Geschäftsführenden Vorstand,
10.1.2 dem Stellvertretenden Schatzmeister,
10.1.3 dem Stellvertretenden Schriftführer,
10.1.4 dem Stellvertretenden Sitzungspräsident,
10.1.5 dem Beirat.
10.2 Dem Gesamtvorstand obliegen im Rahmen seiner Zuständigkeit die Beschlussfassungen zu Anträgen des Geschäftsführenden Vorstandes.
10.3 Die Stellvertretenden Vorstandsmitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes im Gesamtvorstand werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; Wiederwahlen sind möglich.
10.4 Der Gesamtvorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während der Amtsperiode aus, so übernimmt vorrangig sein Stellvertreter die vakante Vorstandsposition. Fehlt dieser Stellvertreter, kann der Geschäftsführende Vorstand für maximal zwei vakante Vorstandspositionen, bis zur nächsten Mitgliederversammlung für die aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieder, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder aus der Mitgliedschaft kooptieren.
10.5. Für den Gesamtvorstand mitgelten analog zum Geschäftsführenden Vorstand die §§ 9.11 bis 9.15 dieser Satzung.
Diese Satzung tritt nach rechtsgültiger Unterschrift des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Schatzmeisters oder seines Stellvertreters (Gesetzlicher Vorstand) sowie nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz in Kraft.
Die Neufassung dieser Satzung wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 14.10.2021 beschlossen.
Remagen, den 1. Dezember 2021 – im Original gezeichnet durch
Große Karnevalsgesellschaft Narrenzunft Remagen von 1933 e. V.
c/o Wolfgang Reisdorff
Baumschulenweg 70
53424 Remagen
Wolfgang Reisdorff (1. Vorsitzender)
Telefon: +49 (0)151 22454980
E-Mail: kontakt@narrenzunft-remagen.de
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Registernummer: VR 10866
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 331 278 341
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs 1 EStDV) auszustellen. […]
Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke i. S. des § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG gefördert werden.
Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum des aktuellen Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Frist ist taggenau zu berechnen (§ 63 Abs. 5 AO).
Ingrid Efferz (Schriftführerin)
Nibelungenring 23
53424 Remagen
E-Mail: kontakt@narrenzunft-remagen.de
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Brauchtumspflege des rheinischen Karnevals
🎈🎂 Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! 💐🎈 Zum Jeburtstagsfest wünsch isch Dir, un dat steht fest, Gesundheit, Glück un ooch dä Rest! Liebe Beate I.! 👑 Zu deinem Geburtstag wünschen wir Dir nur das Beste und eine unvergessliche Session mit vielen wunderbaren Momenten, tollen Menschen, viel Gesundheit und ganz viel zu lachen! 🥳🤡 Genieße den Tag mit deinen Liebsten! 💐🪷 Deine KG Narrenzunft 🎈🎊🎈
🎉 Seit der Gründung im Jahr 2020 setzt sich das Kinder- und Jugendkomitee der KG Narrenzunft tatkräftig für die Förderung, den Schutz und die Karnevalsfreuden unserer Vereinsjugend ein! 🎈👧🧒 Egal, in welcher Abteilung sie aktiv sind, alle Kinder und Jugendlichen der KG Narrenzunft gehören automatisch auch dieser Abteilung an. Zudem können engagierte Erwachsene hier mitwirken und die Jugendabteilung unterstützen. 🤝💖 🔹 2024 hat sich ein neuer Jugendrat formiert – unter der Leitung von Jugendsprecher Leon Klein. Gemeinsam mit den jungen Abteilungskollegen unterstützt er das Festkomitee bei der Organisation von Aktivitäten für unsere Jugend, insbesondere beim Kinderkarneval und der fröhlichen Pänz Parade! 🎭🥳 👫 Wir sind stolz auf unsere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bereit sind, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen und den Karneval mit Herz und Seele zu gestalten! 🎉🌟 #Jugendarbeit #KarnevalMitHerz #Nachwuchs
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🎈🎂 Happy Birthday! 🎊🎈 Liebe @kinderprinzessinjulia ! 🌸 Wir wünschen Dir zu Deinem Geburtstag nur das allerbeste! 🎂 Genieße den Tag mit deiner Familie und deinen Freunden und bleibe natürlich gesund und munter. 💐🎈🎊 Deine KG Narrenzunft 🍭🎊🎈
🎉 Liebe Remagener Narren, liebe Narren aus Nah und Fern! 🎭 In den Reihen der „Re-Top-Band“ mit dem Bazillus Karneval infiziert 🤩 und nach fast 30-jähriger Mitgliedschaft in der „Top 7“ der Möhnegesellschaft, freue ich mich, jetzt mit euch in den Sälen, auf den Straßen 🚶♀️🚶♂️, dort wo wir uns begegnen, ausgiebig unseren Remagener Karneval zu feiern! 🎊 Lasst uns lachen 😂, vor Glück weinen 😢, tanzen 💃🕺, schunkeln 🤗, singen 🎤 frei nach meinem Motto: „Wir feiern das Leben!“ 🌟 „Wir haben nicht vier, drei, zwei – wir haben nur ein verdammtes Leben.“ (Bernd Stelter) 💖 Dreimal von Herzen „Remagen ALAAF“ 🎉🎉🎉 Eure Prinzessin Beate I. 👑
Wir haben fertig 😀 Das Foyer der Rheinhalle, Keller und Küche sind wieder aufgeräumt. Vielen Dank an die fleißigen Helfer! 💪💪💪 Sollte eine Hexe 🧙♀️ Hut und Besen vermissen, so kann sie sich bei Hausmeister Mayk Patella melden.
🎉👸 Grußwort Kinderprinzessin Julia I. 👸🎉 Liebe kleinen und großen Narren 🤹♀️🤹♂️, mit meinem Motto „Ob Leinen los oder das bunte Blumenmeer, meine Vorfahren brachten mich zum Remagener Fasteleer“ grüße ich Euch herzlich als Remagener Kinderprinzessin Julia I. 🌸⚓️ Mir wurde der Karnevalsvirus in die berühmte Wiege gelegt 👶🎭. Als jüngster Spross des AK Kinder- und Jugendkarneval hatte ich bei der Begleitung vieler Kindertollitäten und am Karnevalszug immer großen Spaß 🥳🤩. Im blau-weiß-roten Stadtsoldatenkorps Remagen darf ich mit meinen Freundinnen mein Lieblingshobby Tanzen ausleben 💃❤️. Liebe Narren 🎉, seid dabei, wenn ich am 19. Januar 2025 meine große Pänz Parade in der Rheinhalle feiern werde 🎈🥳 und genießt den Kamelleregen beim großen Umzug durch Remagen am 2. März 2025 🌈🍬. Ich freue mich auf eine tolle Session mit vielen kleinen und großen Narren und grüße alle mit einem 3-fach kräftigen und von Herzen kommenden 🎉 Remagen ALAAF 🎉 Eure Julia I. 🥰
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🎉 Grußwort der Sitzungspräsidentin zur Session 2024/2025! 🎉 Liebe Närrinnen und Narren, verehrte Gäste, Freunde...
🎉 Liebe Freunde des Rheinischen Karnevals! 🎭❤️ Karneval feiern nach alter Tradition und mit frischem...
💳 Da die Frage jetzt nochmal aufkam... Auf unseren Veranstaltungen ist seit diesem Jahr EC-Karten...
In ein paar Stunden geht es los! 💐🎊 Endlich wird das Geheimnis gelüftet ob Remagen...
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